Endkundennutzungsbedingungen (EULA)
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1. Gegenstand
Diese Endkundennutzungsbedingungen regeln, welche Nutzungsrechte ein von WIANCO OTT Robotics GmbH („WIANCO“) autorisierter Reselling-Partner („Partner“) berechtigt ist, Endkunden an der Softwarelösung EMMA Cognitive-AI PC („EMMA“) einschließlich der darin integrierten Drittkomponenten (u. a. ABBYY, Google Speech-to-Text und Microsoft Runtime Libraries) einzuräumen.
Die Rechte zur Nutzung von EMMA werden dem Endkunden nicht von WIANCO direkt, sondern ausschließlich vom Partner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Partners eingeräumt. Grundlage hierfür ist ein zwischen dem Partner und dem Endkunden abgeschlossener Vertrag in Text-oder Schriftform, durch den der Partner dem Kunden das Recht einräumt, EMMA nebst den darin jeweils integrierten Drittkomponenten gegen Zahlung einer wiederkehrenden Vergütung („Lizenzgebühren“ oder auch „Miete“) auf befristete Dauer zu nutzen, sofern und soweit der Partner zuvor die entsprechenden Nutzungsrechte für den betreffenden Endkunden bei WIANCO bestellt und erworben hat.
Der Partner hat sich gegenüber WIANCO verpflichtet, die vorliegenden Endkundennutzungsbedingungen nach eigenem Ermessen entweder sinngemäß oder wortgleich zum integralen Bestandteil eines jeden Endkundenvertrages zwischen dem Partner und dem Endkunden über die Nutzung von EMMA und den darin integrierten Drittkomponenten zu machen.
2. Nutzungsrechte Endkunden
2.1 Nutzungsumfang
Das dem Endkunden vom Partner eingeräumte Nutzungsrecht an EMMA ist nicht ausschließlich und darf vom Endkunden weder übertragen, untervermietet, unterlizenziert noch in sonstiger Weise an Dritte weitergegeben werden.
Die Nutzung von EMMA ist zeitgleich stets auf die vereinbarte Anzahl von Arbeitsplätzen beschränkt. Die Freischaltung von EMMA erfolgt ausschließlich für jene Anzahl Arbeitsplätze, die der Partner zuvor von WIANCO für den Endkunden gemietet hat. Dabei ist das dem Partner für einen bestimmten Endkunden gewährte Nutzungsrecht nicht an einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden, sondern lässt eine sequentielle Nutzung auf mehreren, verschiedenen Arbeitsplätzen zu, solange die vereinbarte Anzahl dabei nicht überschritten wird. Eine Parallelnutzung einer für einen Arbeitsplatz bestimmten Nutzung ist jedoch nicht gestattet.
Die dem Partner für einen bestimmten Endkunden eingeräumten Nutzungsrechte berechtigen den Endkunden ausschließlich zur Nutzung von EMMA für eigene geschäftliche Zwecke. Eine Nutzung zur Erbringung entgeltlicher oder unentgeltlicher Dienstleistungen für Dritte (z. B. im Rahmenvon SaaS-, ASP- oder BPO-Modellen) ist unzulässig. Hiervon unberührt bleibt jedoch das Recht des Endkunden, EMMA im Rahmen der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen auch für geschäftliche Zwecke Dritter einzusetzen, sofern diese Unternehmen mit dem Endkunden nach § 15 Aktiengesetz oder § 271 Abs. 2 Handelsgesetzbuch verbunden sind („verbundene Unternehmen“).
2.2 Nutzung von integrierten Drittkomponenten
Die Funktionalität von EMMA umfasst integrierte Komponenten zur Texterkennung und zur Spracherkennung, die durch folgende Drittprodukte realisiert werden:
Die Funktion zur Spracherkennung basiert auf der Google Speech-to-Text API
Der Endkunde kann über den Partner Konfigurationswünsche übermitteln, auf deren Grundlage WIANCO die API-Funktionen im Auftrag des Partners für den Endkunden aktiviert und bereitstellt.
Die Funktion zur Texterkennung basiert auf der ABBYY FineReader Engine
Jede EMMA-Installation beinhaltet ein monatliches Kontingent vonbis zu 25.000 Seiten (DIN A4 oder äquivalente Bildschirmdarstellungen) zur automatisierten Texterkennung. Ein darüber hinausgehender Bedarfdes Endkunden muss zwischen Partner und WIANCO gesondert vereinbart und vergütet werden. Mangels abweichender Vereinbarung in Schrift- oder Textform gelten für eine solche Erweiterung die dann gültigen Preise von WIANCO.
EMMA verwendet darüber hinaus bestimmte technische Microsoft-Komponenten (z. B. Microsoft C++ Redistributables, XML Parser oder .NETRuntime Libraries), die ausschließlich zur Laufzeitunterstützung benötigt werden.
Die Nutzung dieser Drittkomponenten ist dem Endkunden ausschließlich im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung von EMMA gestattet. Eine hiervon abweichende Nutzung, insbesondere durch andere Programme oder für andere Zwecke ist nicht erlaubt. Die spezifischen Rechte und Pflichten des Endkunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Drittkomponenten ergeben sich aus den in Anlage 2 näher beschriebenen Rechte und Pflichten. Soweit in Anlage 2 der Begriff „Lizenznehmer“ verwendet wird, ist damit der Endkunde gemeint, der die ABBYY-Komponente als integrierten Bestandteil von EMMA im Rahmen der ihm hiernach eingeräumten Nutzungsrechte verwendet. Die Bestimmungen in Anlage 2 regeln ausschließlich die Nutzung der in EMMA eingebetteten Runtime-Version der ABBYY FineReader Engine zur Texterkennung; sie gestatten keine Nutzung von ABBYY-Komponenten außerhalb von EMMA.
2.3 Nutzungsbeschränkungen
Die nachfolgenden Nutzungsbeschränkungen definieren den rechtlichen und technischen Rahmen der Nutzung von EMMA durch den Endkunden:
2.3.1 Technische Eingriffe und Fehlerbehebung
EMMA sowie die integrierten Drittkomponenten dürfen durch den Endkunden nicht verändert, ergänzt oder anderweitig modifiziert werden. Dies gilt insbesondere für den Programmcode, Konfigurationsdateien oder systemnahe Komponenten. Unberührt bleibt das dem Endkunden gemäß § 69d Abs. 1 Urheberrechtsgesetz zustehende Recht, Fehler selbst zu beseitigen, sofern und soweit WIANCO selbst nicht bereit oder in der Lage ist, eine solche Fehlerbeseitigung vorzunehmen.
2.3.2 Reverse Engineering und Dekompilierung
Die Rückübersetzung des Objektcodes von EMMA in eine andere Darstellungsform (Dekompilierung), jede Form des Reverse Engineering sowie sonstige Maßnahmen zur strukturellen Analyse oder Nachbildung von EMMA sind untersagt. Hiervon ausgenommen bleibt das Recht des Endkunden zur Dekompilierung nach § 69e Urheberrechtsgesetz, sofern und soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität von EMMA mit einem anderen, unabhängig geschaffenen Computerprogramm erforderlich ist, weil die hierfür notwendigen Schnittstelleninformationen für den Endkunden nicht anderweitig in zumutbarer Weise zugänglich sind, und sich die Dekompilierung auf jene Programmteile von EMMA beschränkt, die zur Gewinnung der erforderlichen Schnittstelleninformationen erforderlich sind. Die so gewonnenen Informationen sind Geschäftsgeheimnisse von WIANCO im Sinne von § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz und sind vom Endkunden entsprechend vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die durch § 69e Urheberrechtsgesetz erlaubten Zwecke zu nutzen.
2.3.3 Nutzung im Rahmen der lizenzierten Parameter
Das dem Endkunden eingeräumte Nutzungsrecht an EMMA ist beschränkt auf die freigegebene Anzahl gleichzeitig nutzbarer Arbeitsplätze sowie – im Hinblick auf die Texterkennungsfunktion – auf das monatlich vereinbarte Seitenkontingent. Jede absehbare oder bereits eingetretene Überschreitung dieser Parameter bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Partners und der dazu erforderlichen Nutzungsrechte. Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Nutzung durch den Endkunden ist der Endkunde verpflichtet, eine zusätzliche Vergütung für die nicht lizenzierte Nutzung gemäß den dann gültigen Preisen zu zahlen.
2.4 Schutzrechtsvermerke
WIANCO bleibt im Verhältnis zum Partner und zum Endkunden des Partners uneingeschränkte Inhaberin sämtlicher Urheberrechte, Markenrechte sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte an EMMA, einschließlich aller mitgelieferten Komponenten, Dokumentationen und begleitenden Materialien.
Sämtliche in den gelieferten Programmkopien von EMMA oder in der Dokumentation enthaltenen Schutzrechtsvermerke, Markenkennzeichnungen und Eigentumshinweise dürfen weder entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden und sind in jede Vervielfältigung, die der Endkunde zum Laden, Anzeigen und Ablaufen von EMMA auf den vereinbarten Arbeitsplätzen erstellt, in unveränderter Form zu übernehmen.
2.5 Verantwortung für automatisierte Prozesse
Die Verantwortung für sämtliche durch EMMA automatisierten Prozesse liegt ausschließlich beim jeweiligen Endkunden. Der Endkunde haftet für alle durch ihn oder seine Mitarbeitenden entwickelten oder eingesetzten Automatisierungen selbst. Der Endkunde verpflichtet sich, WIANCO und den Partner von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit diese auf einer rechtswidrigen oder fehlerhaften Automatisierung durch den Endkunden oder seinen Mitarbeitenden beruhen, insbesondere wenn solche Ansprüche von Dritten im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten Dritter oder der Verletzung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.
2.6 Fairer Einsatz und Wahrung der Reputation
Der Endkunde verpflichtet sich, zur ethischen und reputationswahrenden Nutzung von EMMA. Insbesondere verpflichtet sich der Endkunde, EMMA nicht in einer Weise einzusetzen, die geeignet ist, das Ansehen von WIANCO, seinen Produkten oder seinem Partnernetzwerk zu beeinträchtigen. Untersagt sind dem Endkunden insbesondere Nutzungspraktiken, die als irreführend, unethisch oder geschäftsschädigend für WIANCO eingestuft werden können.
2.7 Umfang der Rechtseinräumung
Die dem Endkunden eingeräumten Nutzungsrechte beschränken sich auf die in dieser Endkundennutzungsbedingung genannten Rechte. Weitere Rechte sind nicht eingeräumt, sofern sie nicht ausdrücklich in Text- oder Schriftform vereinbart sind.
2.8 Nutzungsdauer
Das dem Endkunden durch den Partner gewährte Nutzungsrecht ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Nach Ablauf dieser Dauer und nach Ablauf jedes weiteren Verlängerungszeitraums verlängert sich das Nutzungsrecht des Endkunden jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Nutzung nichtd urch den Endkunden oder den Partner mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweils laufenden Dauer ordentlich gekündigt wird. Hiervon unberührt bleibt das Recht der genannten Parteien, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Nutzung auch jederzeit außerordentlich fristlos zukündigen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung des Partners liegt vor, wenn WIANCO dem Partner das Recht entzieht, EMMA oder die in EMMA integrierten Drittkomponenten Endkunden zu überlassen.
2.9 Löschungspflicht
Mit Beendigung der Nutzungsberechtigung ist der Endkunde verpflichtet, sämtliche Nutzung von EMMA (nebst integrierten Komponenten) einzustellen und alle bei ihm installierte Kopien von EMMA und den integrierten Komponenten – einschließlich etwaiger Sicherungskopien – vollständig und unwiderruflich zu löschen. Der Endkunde ist verpflichtet, dass er auf Anforderung des Partners oder WIANCO schriftlich oder in Textform bestätigt, dass er jegliche Nutzung von EMMA nebst integrierter Komponenten eingestellt hat und alle bei ihm vorhandenen Originale oder Kopien von EMMA nebst integrierten Komponenten ordnungsgemäß und vollständig gelöscht bzw. vernichtet hat.
Eine Weiternutzung oder Archivierung von EMMA oder den integrierten Komponenten über das Vertragsende hinaus ist ausdrücklich untersagt, sofern nicht eine Nachlizenzierung in Text- oder Schriftform erfolgt ist.
2.10 Geheimhaltung
Der Endkunde verpflichtet sich gegenüber dem Partner, alle nicht offenkundigen technischen, betrieblichen und lizenzbezogenen Informationen überEMMA sowie deren Systemarchitektur, Funktionsweise, Konfigurationsmechanismen, integrierte Drittkomponenten (insbesondere ABBYY, GoogleAPIs, Microsoft Runtimes) und – soweit zugänglich – Codebestandteile oder Quellcodefragmente, vertraulich zu behandeln und keine Maßnahmen zur strukturellen Analyse, Offenlegung oder Nachbildung dieser vertraulichen Informationen vorzunehmen. Bei diesen vertraulichen Informationen handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse von WIANCO im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG. Der Endkunde darf diese vertraulichen Informationen ausschließlich nutzen, wenn und soweit die bestimmungsgemäße Nutzung von EMMA und der darin enthaltenen Drittkomponenten eine solche Nutzung erfordern. Der Endkunde ist nicht berechtigt, vertrauliche Informationen von WINANCO für andere Zwecke zu nutzen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WIANCO Dritten zugänglich zu machen oder Dritten in sonstiger Weise weiterzugeben.
2.11 Auditrechte
Der Endkunde ist verpflichtet, WIANCO nach vorheriger Ankündigung und im für den Endkunden zumutbaren Umfang zu gestatten, zu überprüfen, ob der Endkunde die EMMA und die darin integrierten Drittkomponenten in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen nutzt.
Das Audit kann durch WIANCO selbst oder durch einen zur Vertraulichkeit verpflichteten unabhängigen Dritten durchgeführt werden. Es kann sowohl durch Einsichtnahme in relevante Lizenznachweise und Nutzungsdokumentationen beim Endkunden als auch durch technische oder organisatorische Prüfungen beim Endkunden erfolgen, z. B. durch Einsicht in Systemprotokolle, Remote-Zugriff auf die Installationsumgebung oder Vor-Ort-Besichtigung, soweit dies zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
Die Kosten des Audits trägt WIANCO. Ergibt die Prüfung eine nicht nur unerhebliche Abweichung vom vertraglich zulässigen Nutzungsumfang, ist WINACO unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, eine entsprechende Nachlizenzierung vom Endkunden zu verlangen sowie Ersatz der angemessenen Auditkosten geltend zu machen.
2.12 Wartung und Updates
Der Endkunde ist berechtigt, vom Partner bereitgestellte Bugfixes und Updates ausschließlich zur Pflege und Aktualisierung der bei ihm eingesetzten, ordnungsgemäß lizenzierten Programmkopie(n) von EMMA zu verwenden.
Eine Nutzung solcher technischen Aktualisierungen über den vertraglich lizenzierten Umfang oder für andere EMMA-Installationen ist unzulässig. Gleiches gilt für eine Weitergabe an Dritte.
Die technische Fehlerbehebung und Bereitstellung von Updates erfolgt im Rahmen des Wartungsverhältnisses zwischen dem Partner und dem Endkunden. Ein unmittelbares vertragliches Verhältnis zwischen dem Endkunden und WIANCO besteht nicht. Sollte WIANCO im Einzelfall bestimmte Wartungsleistungen gegenüber dem Kunden erbringen, so erbringt WIANCO diese als Unterauftragnehmer des Partners.
2.13 Schutzrechtsverletzungen
Macht ein Dritter gegenüber dem Endkunden geltend, dass durch die Nutzung von EMMA oder darin integrierter Drittkomponenten die Schutzrechte des Dritten verletzt werden, ist der Endkunde verpflichtet, den Partner von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich in Textform zu informieren. Der Endkunde wird dem Partner sämtliche zur Prüfung und Abwehr der Ansprüche erforderlichen Informationen bereitstellen und sich eng mit dem Partner abstimmen. Der Partner ist berechtigt, in Abstimmung mit WIANCO geeignete Maßnahmen zur Abwehr oder Vermeidung von Schutzrechtsansprüchen zu koordinieren. Der Endkunde wird solche Maßnahmen unterstützen und keine eigenen Erklärungen gegenüber dem Dritten abgeben, insbesondere keine Anerkenntnisse oder Vergleiche schließen, ohne Zustimmung des Partners.
Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen können vom Endkunden ausschließlich gegenüber dem Partner im Rahmen der zwischen dem Partner und dem Endkunden vertraglich vereinbarten Haftungsregelungen geltend gemacht werden. Eine Haftung für Schutzrechtsverletzungen entfällt, sofern diese auf einer nicht vertragsgemäßen oder nicht freigegebenen Nutzung von EMMA oder der darin integrierten Drittkomponenten beruhen, insbesondere bei Veränderungen, nicht autorisierter Integration mit Drittsoftware oder Einsatz außerhalb der vorgesehenen Systemumgebung.
2.14 Exportbeschränkungen
Der Endkunde verpflichtet sich, EMMA sowie die darin enthaltenen Drittkomponenten in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu verwenden. Eine Nutzung, Weitergabe oder Bereitstellung von EMMA oder Teilen davon in Länder oder für Zwecke, für die nach den vorgenannten Exportkontrollvorschriften ein Ausfuhrverbot oder Embargo besteht, ist untersagt.
3. Referenzerlaubnis
Die Vertragsparteien gestatten sich wechselseitig, auf den grundsätzlichen Gegenstand der Tätigkeiten öffentlich als Referenz unter Verwendung ihres Firmenlogos hinzuweisen.